Impressum
Plan-events GmbH |
Friederike Pazzi |
Konzeption, Gestaltung, Programmierung
moltomedia Internet & Mobile Solutions |
Zeichnungen
| Enno Kreuter K:MK Taubfeld 6 66121 Saarbrücken www.kreuter-marketing.de info@kreuter-marketing.de |
Fotos
Fotolia
http://de.fotolia.com/
Photocase
www.photocase.de
aboutpixel
www.aboutpixel.de
Allgemeine Ausstellungsbedingungen Internationaler Gourmet Markt
Öffnungszeiten
Samstag, 13. November von 11 – 22 Uhr
Sonntag, 14. November von 11 – 20 Uhr
Anmeldung:
Mit der Anmeldung erkennen die Aussteller die allgemeinen Ausstellungsbedingungen an.
Absagen und Konkurrenzausschluss:
Der Veranstalter ist berechtigt Anmeldungen zurückzuweisen. Konkur-renzausschluss kann nicht verlangt werden.
Standzuweisung:
Die Standzuweisung erfolgt über den Veranstalter für Foyer, Halle, Zelt oder Außenbereich und ist nicht abhängig vom Eingangsdatum der Anmeldungen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Anmel-dungen werden erst mit Eingang der Rechnung beim Aussteller, sowie dem Zahlungseingang beim Veranstal-ter gültig. Der Veranstalter behält sich vor, zugesagt Standplätze jederzeit zu verlegen.
Auf- und Abbau:
Das Einräumen der Waren kann be-reits am Freitag, den 12. November zwischen 12:00 und 20:00 Uhr erfolgen und muss spätestens am Samstag, den 13. November 10 Uhr einschließlich Reinigung / Be-seitigung von Verpackungsmaterialien abgeschlossen sein. Berechtigt zum Aufbau ist nur, wer die Zahlung der in Rechnung gestellten Gebühren nachweisen kann und die Kaution entrichtet hat.
Das Ausräumen der Waren kann unmittelbar nach Been-digung der Veranstaltung am 14. November ab 20 Uhr bis maximal 24 Uhr oder am Montag, den 15. November zwi-schen 8 und 12 Uhr erfolgen. Die Stände und das Mietgut sind in ordnungsgemäßem Zustand gereinigt zu überge-ben, aufgebautes Material muss restlos entfernt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden, erst dann wird die Kaution erstattet.
Nachtwache:
Die allgemeine Nachtwache wird von Ver-anstalterseite organisiert und übernommen. Sie ist ge-währleistet vom 12. bis zum Vormittag des 15. November. Der Veranstalter haftet nicht für Verluste oder Beschädi-gungen von Waren oder Equipment der Aussteller, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässi-gem Handeln des Veranstalters oder seiner Erfüllungs-gehilfen. Die Nachtwache erstreckt sich nicht auf gepark-te Fahrzeuge und Kühlwagen.
Spülservice:
Der Veranstalter organisiert den Spülservi-ce und die erforderlichen Hilfskräfte für den Transport von schmutzigem Geschirr, Gläsern, Bestecken, usw. zum Spülmobil und der sauberen Gerätschaften zurück zu den Ausstellerständen, für mögliche Verluste haften weder der Aussteller, noch seine Hilfskräfte. Die Kosten für die Hilfskräfte sind mit der Gebühr für den Spülservice abge-golten. Transportkisten werden zur Verfügung gestellt.
Beleuchtung / Strom:
Die Beleuchtungskörper im Besu-cher-Zelt und in den Ausstellerständen werden vom Ver-anstalter installiert, der Verbrauch von ihm getragen. Zu-sätzliche Standbeleuchtung ist im Vorfeld mit dem Veran-stalter abzustimmen und geht zu Lasten des Ausstellers. Für erforderliche Kabel ab dem vom Aussteller bestellten Stromanschluss in den Ständen hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen. Es sind nur trittfeste Anschlusskabel zulässig. 380V Kabel müssen die Bezeichnung HO 7 RNF und das VDE-Zeichen tragen. Alle Kabel müssen in ordnungsgemäßen Zustand sein. Schäden, die durch unsachgemäßen Anschluss oder fahrlässige Inbetrieb-nahme entstehen, werden in Rechnung gestellt. Pro Stand stehen ein 220 Volt Stromanschluss für maximal 3 Kilowatt Verbrauch für Geräte zur Verfügung. Bei höhe-rem Verbrauch stellen wir einen 380 Volt (16 oder 32 Ampere) zur Verfügung, die Umwandlung am Stand ob-liegt dem Aussteller. Aussteller aus Frankreich sollten passende Adapter mitbringen.
Wasser und Abwasser:
Die Wasserzu- und Wasserableitungen stellt der Veran-stalter bereit, Aussteller aus Frankreich sollten – so-weit erforderlich – passende Adapter mitbringen. Es dürfen keinerlei Abwässer in den Bachlauf eingeleitet werden.
Flüssiggas- und Grillanlagen:
Das Aufstellen von Feu-erstätten und/oder Grillanlagen sowie die Verwendung von Flüssiggas darf nur in Absprache mit dem Veranstal-ter erfolgen. Bei Feuerstätten und Grillanlagen die mit Flüssiggas betrieben werden, müssen die Flüssiggasfla-schen außerhalb der Veranstaltungshalle installiert wer-den. Die Verlegung der entsprechenden Gasleitung zum Stand erfolgt ausschließlich über ein Subunternehmen des Veranstalters, dies wird nach Aufwand dem Ausstel-ler in Rechnung gestellt.
Standbesetzung:
Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand während der gesamten Dauer der Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und mit sachkundi-gem Personal zu besetzen. Die Stände sind entspre-chend der Veranstalteranweisungen zu öffnen. Für die Bewachung und Beaufsichtigung des Standes ist jeder Aussteller selbst verantwortlich, dies gilt auch für die Auf- und Abbauphasen.
Reinigung:
Die Reinigung der Stände obliegt den Aus-stellern und muss täglich vorgenommen werden. Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes.
Müll:
Der Veranstalter sorgt für die Entsorgung der durch Besucher verursachten Abfälle. Für die Entsorgung der im Rahmen des Standbetriebes entstehenden Abfälle ist der Standbetreiber selbst verantwortlich. Sollte der Aus-steller nach Räumung der Standfläche Müll und sonstige Gegenstände zurücklassen, verfällt die Kaution.
Mitaussteller / Präsentation:
Für Mitaussteller ist ein Eintrag in das Ausstellerverzeichnis vorgeschrieben. Die Gebühr für den Eintrag beläuft sich auf 150 Euro je Mit-aussteller. Nur angemeldete Aussteller haben das Recht ihre Produkte zu präsentieren. Es dürfen nur die auf der Anmeldung vermerkten Produkte präsentiert werden. Werbung für Dritte ist nur nach Absprache mit dem Ver-anstalter gestattet. Die Verteilung von Flyern und Hand-zetteln ist nicht statthaft, bzw. lediglich nach Absprache möglich.
Haftung und Versicherungen:
Der Abschluss einer Ausstellungs-Versicherung, in die auch der An- und Ab-transport der Ausstellungsgüter eingeschlossen werden kann und einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden wird vom Veranstalter dringend empfohlen. Prüfen Sie bitte, ob in Ihrer Inhaltsversicherung eine Au-ßenversicherung enthalten ist. Der Veranstalter haftet-nicht für Schäden, die den Ausstellern beim Auf- und Ab bau entstehen.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Abhan-denkommen oder Beschädigung der vom Aussteller ein-gebrachten bzw. zurückgelassenen Ausstellungsgüter und Standausrüstungsgegenstände. Der Veranstalter ist zum Abschluss irgendwelcher Versicherungen nicht ver-pflichtet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die von Ausstellern, ihren Angestellten oder Beauftragten auf dem Messegelände abgestellten Fahrzeuge. Die Aussteller haften ihrerseits für etwaige Schäden, die durch sie, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder durch ihre Ausstellungsgegenstände und – Einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Der Veran-stalter ist klag- und schadlos zu halten. In der Aufbau- und Abbauzeit hat jeder Aussteller erhöhte Sorgfalts-pflicht für die Sicherheit seiner Güter. Wertvolle und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sind außerhalb der Messeöffnungszeiten (insbesondere nachts) vom Messe-stand zu entfernen und vom Aussteller selbst auf eigenes Risiko zu verwahren. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden wel-cher Art auch immer, die im Zusammenhang mit Vorbe-reitung, Durchführung oder Abwicklung einer Ausstellung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch den Veranstalter oder dessen vertretungsbefugte Bedienstete vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Es obliegt dem Geschädigten, diese Vorausset-zungen zu beweisen. Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind sofort schriftliche dem Veranstalter zu melden, widri-genfalls sie als verwirkt gelten. Für fehlerhafte Einschal-tungen oder Eintragungen in Verzeichnissen wird keiner-lei Haftung übernommen. Ansprüche des Ausstellers ge-genüber dem Veranstalter, ihren Erfüllungsgehilfen oder den bei ihr Beschäftigten, gleich welcher Art, sind spätes-tens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung schriftlich ge-genüber dem Veranstalter geltend zu machen. Später eingehende Forderungen des Ausstellers werden nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist).
Auflagen / Hygiene:
Jeder Standbetreiber ist verpflichtet, den erforderlichen Auflagen nachzukommen, die er sei-tens seines Metiers aus gesundheitspolizeilichen, feuer-polizeilichen und polizeilichen Vorschriften zu erfüllen hat. Personen, die mittelbar oder unmittelbar mit der Herstel-lung, Behandlung oder dem Inverkehrbringen von Le-bensmitteln betraut sind, müssen im Besitz eines amts-ärztlichen Gesundheitszeugnisses sein. Die Verarbeitung und Abgabe von Hackfleischprodukten ist nicht gestattet. Die Kontrollpflicht obliegt dem Gewerbe- und Lebensmit-telkontrolldienst – eine Liste aller Aussteller wird vom Veranstalter der Behörde vorgelegt.
Der Veranstalter bittet die Standbetreiber, die Unfallver-hütungsvorschriften der Berufsgenossen-schaften zu be-achten. Bei allen Verstößen gegen gesetzliche Bestim-mungen kann der Stand ohne Erstattung der Standmiete oder sonstiger Regressansprüche sofort geschlossen werden.
Wichtig: Alle Waren müssen sichtbar, lesbar und voll-ständig ausgezeichnet sein. Alle Aussteller sind verpflich-tet, Namen und Adresse des Betreibers deutlich lesbar am Stand anzubringen.
Obligatorische Kosten:
Grundfläche, Verkaufsstand, 220 V – Strom, die Werbe-kostenpauschale für saarlandweite Printwerbung, sowie die Kaution für Stand und Mietgut sind obligatorisch und müssen mit jeder Anmeldung bestellt bzw. bezahlt wer-den.
Zahlung / Rücktritt:
Die Barzahlung der Gebühren am Messetag ist nicht möglich. Der Aussteller verpflichtet sich bei Rücktritt bis sechs Wochen vor der Ausstellung 50% der Standmiete und bei Rücktritt nach diesem Ter-min die volle Standmiete zu zahlen. Die Standmiete ist in voller Höhe zu entrichten, wenn der Stand nicht bezogen wird, auch dann, wenn der Stand noch anderweitig ver-geben werden kann. Andernfalls ist der Veranstalter be-rechtigt, den Stand auf Kosten des Ausstellers zu deko-rieren, um ihn in einen ausstellungsfähigen Zustand zu versetzen. Der Aussteller kann einen Ersatzaussteller benennen, dieser kann jedoch ohne Angaben von Grün-den vom Veranstalter abgelehnt werden. Der Rücktrittan-trag hat auf jeden Fall per Einschreiben zu erfolgen.
Hinweis zur Anmietung von Mietgut:
Das Bekleben, Nageln und Bohren der gemieteten Güter ist nicht gestat-tet. Eventuell entstandene Schäden werden dem Ausstel-ler weiterberechnet. Standwände dürfen nicht beklebt und beschriftet werden.
Einweggeschirr:
Die Verwendung von Einwegge-schirr ist untersagt. Getränke dürfen nur in wieder verwendbarem Mehrweggeschirr, z.B. Gläsern oder Pfandflaschen abgegeben werden. Dosen, Kunst-stoffbecher und Einwegflaschen dürfen nicht ausge-geben werden. Die Abgabe von Speisen in Einwegge-schirr und Portionspackungen ist nicht gestattet.
Dekoration:
Die Dekoration innerhalb der Stände bleibt den Ausstellern überlassen. Alle für den Aufbau verwen-deten Materialien müssen schwer entflammbar sein. Die Dekoration für die Industriekathedrale Alte Schmelz und das Gelände wird vom Aussteller organisiert und über-nommen. Das Aufstellen von Ausstellungsgütern, die 2,50 m überschreiten, ist nicht gestattet
Verlinkung der Internetpräsenzen:
Der Veranstalter verlinkt alle Aussteller mit seiner Homepage. Analog soll-ten sich auch die Aussteller verlinken und dazu – aber auch für eigene Werbung – das Logo von der Internetsei-te des Veranstalters nutzen.
Werbung:
Der Veranstalter erwartet von den Ausstellern die Überlassung ihrer Kommunikationsdaten einschließ-lich Logo als Datei zu Werbezwecken. Der Veranstalter bewirbt den Gourmet Markt durch Marketingmaßnahmen wie Flyer und Plakaten. Veranstaltungshinweise werden auf der eigenen Internetseite und über die Seite der Stadt St. Ingbert und des Tourismusverbandes platziert. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt über die Tages- und Fachpresse, in Stadt- und Livestyle-Magazinen und über zahlreiche Internetportale. Ein kulturelles Rahmen-programm mit Aktionen und Musikeinlagen wird die Ver-anstaltung für die Besucher noch attraktiver machen.
Beschallung:
Die Veranstaltung wird von einem Rah-menprogramm begleitet, daher ist in den Veranstaltungs-räumen die Benutzung von Rundfunk- und Phono-Geräten untersagt.
Hausrecht:
Der Veranstalter übt auf dem Gourmet Markt das Hausrecht aus und ist berechtigt, bei Verstößen (bspw. gegen behördliche Vorschriften) einzuschreiten.
Absage:
Für den Fall, dass der Gourmet Markt aus Gründen höherer Gewalt oder Gründen, die nicht vom Veranstalter zu verantworten sind, teilweise oder ganz abgesagt wird, sind Schadensersatzansprüche gegen-über dem Veranstalter ausgeschlossen.
Eintritt für Besucher 4,00 Euro, Kinder bis 12 Jahre sind frei, es gibt Familien- und Tageskarten.
Veranstalter und rechtlicher Träger / Gerichtsstand:
PLAN-events GmbH
Monika Hoffmann
Saarbrücker Str. 38K, Alte Schmelz,
66386 St. Ingbert
gourmetmarkt@plan-events.de
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist St. Ingbert.
Ihre Ansprechpartner:
Friederike Pazzi
e-Mail pazzi@gourmetmarkt.org
Internet www.gourmetmarkt.org
Wolfgang Graul
Telefon +49 (0) 681 - 9541172
Fax +49 (0) 681 - 9541173
Mobil +49 (0) 179 - 6635151
e-Mail graul@gourmetmarkt.org
info@amper-agentur.de



